Photovoltaik-Anlagen für Gebäudedächer und Balkone von Bidirex®
Photovoltaik-Anlagen auf Gebäudedächer
Für gebäudenah installierte Photovoltaik-Anlagen, die ab 2023 vollständig geliefert / installiert werden, gilt dabei der sog. Nullsteuersatz, mithin eine Umsatzsteuer von 0 %.
Insofern wurde das Jahressteuergesetz 2022 am 20. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, das Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen vorsieht. Der Nullsteuersatz wird der gebäudenahen Energiewende einen Schub geben, zumal der Entfall der Umsatzsteuer für alle Komponenten inklusive Photovoltaik-Module, Wechselrichter und auch Batteriespeicher gilt.
Die Umsatzsteuer von 0% ist dabei nicht auf Photovoltaik-Anlagen mit maximal 30 kWp beschränkt – für solche Anlagen gilt lediglich das Installations-Kriterium in § 12 Abs. 3 Nr. 1 JStG 2022 als pauschal erfüllt („auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“). Auch Photovoltaik-Anlagen „auf oder in der Nähe von Wohngebäuden“ sind stets begünstigt, beispielsweise Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp auf größeren Mehrfamilienhäusern.
Bidirex® ist hier nicht auf bestimmte Hersteller beschränkt, sondern kann - orientiert an Kundenbedürfnissen - unterschiedlichste Panele auf dem Weltmarkt kaufen und dem Kunden zur Verfügung stellen.
Photovoltaik-Anlagen bietet Bidirex® sowohl zum Kauf als auch zur Miete an.
Spreche uns einfach an, wir finden bestimmt eine gemeinsame Lösung.
Balkonkraftwerke (Mini-Photovoltaikanlagen)
Ferner bietet Bidirex® die Lieferung und Montage von sog. Balkonkraftwerken an, mithin von Mini-Photovoltaikanlagen für Balkone. Diese werden mit einem Stecker an das Stromnetz des Hauses oder der Wohnung angeschlossen.
Der auf dem Balkon produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf verwendet werden.
Ein Balkonkraftwerk besteht aus einzelnen Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter. Der so generierte Strom wird über eine Steckdose in das Haus- oder Wohnungsnetz eingespeist.
Aktuell sind in Deutschland Balkonsolarkraftwerke nur bis 600 Watt zulässig, weshalb ein Wechselrichter den erzeugten Strom automatisch auf den erlaubten Wert drosselt. Diese werden zum Teil auch kommunal gefördert. So hat sich etwa die Stadt Freiburg politisch aus Ökologiegesichtspunkten dazu entschieden, Balkonkraftwerke pauschal mit 200,00 EUR zu bezuschussen, wenn die VDE-Normen eingehalten und ein sog. Wieland-Stecker vorhanden ist (https://www.heise.de/hintergrund/Balkonkraftwerke-Die-Rolle-von-Vermietern-und-Kommunen-7168532.html).